Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 16:30
Freitag
08:00 - 14:00
Über eine Empfehlung wurde ich auf die Kanzlei Martin aufmerksam. Herr Martin hat mich bei meinem Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis überaus professionell und kompetent begleitet. Bei dem Schritt in die Selbständigkeit gibt es viele Fallstricke und Unsicherheiten. Ich bin daher wirklich froh, Herrn Martin gefunden zu haben. Jederzeit konnte ich mich auf seinen professionellen Rat verlassen. Er übernahm die Verhandlungen mit dem Praxisabgeber zu meiner vollsten Zufriedenheit. In allen Aspekten, die eine Existenzgründung betreffen, kennt sich Herr Martin hervorragend aus. Ein wirklich tolles "Rundum-Sorglos-Paket". Ich kann daher jedem Existenzgründer Herrn Martin nur wärmstens empfehlen und freue mich auch in Zukunft auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Seit meiner Niederlassung vor einigen Jahren werde ich von Herrn Martin und seinem Team kompetent steuerlich und rechtlich betreut. Besonders schätze ich den persönlichen Austausch und die Strategiegespräche.
Herzlichen Dank an Herrn Martin und sein Team für die professionelle und freundliche Betreuung in allen steuerlichen und rechtlichen Fragen. Wir sind seit vielen Jahren sehr zufrieden und empfehlen deshalb diese Kanzlei gerne weiter.
Herr Martin betreut mich seit meiner Praxisübernahme hilfreich, kompetent und zuverlässig in allen praxisrelevanten Bereichen. So wächst durch die intensive persönliche Betreuung mit der Praxis auch meine Kompetenz im Bereich der Praxisorganisation. Gerne empfehle ich diesen wertvollen Kontakt weiter.
Ein Spezialist für alle Steuer- und Rechtsfragen. Kompetent, zuverlässig und menschlich. Wir arbeiten schon sehr lange mit Herrn Martin zusammen und unsere Praxis wird seit Gründung von der Kanzlei betreut - wir sind sehr zufrieden!
Herr Martin und sein Team betreuen uns seit dem ersten Tag unserer Selbstständigkeit als Ärzte. Die Kanzlei beriet uns anfänglich in der Einzelpraxisübernahme, später in der Entstehung unserer Gemeinschaftspraxis und steht uns nun schon seit Jahren in der Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie unternehmerischen Gestaltung der Praxis bei. Bei jedem dieser Schritte glänzte das gesamte Team durch langjähriges Branchenwissen, geführt von Herr Martins Expertise. Wir fühlen uns in der komplexen Materie der Heilberufe hochwertig und individuell beraten und schätzen das persönliche Verhältnis sehr.
Top Adresse. Bin als Zahnarzt seit meiner Niederlassung bei Herrn Martin in der Beratung. Professionelle und freundliche Unterstützung in allen Belangen (rechtlich, betriebswirtschaftlich und natürlich steuerlich) und sehr nette Mitarbeiter/innen. Klare Empfehlung!
Die Kanzlei Martin in Würzburg hat meine Praxisübernahme komplett zu meiner vollsten Zufriedenheit begleitet. Ich wurde in allen Fragen immer gut beraten - dabei war der Kontakt sehr sympathisch. Ich kann die Kanzlei Martin vollumfänglich weiterempfehlen.
Herr Martin und sein Team berät mich seit meiner Praxisgründung in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen hervorragend.
Sehr souverän und sehr kompetent.
Ich bin schon seit Jahren Mandant bei Herrn Martin und werde hervorragend von ihm und seinem Team in Sachen Lohn- und Finanzbuchhaltung , Gewinnermittlung und Steuererklärung betreut. Auch in rechtlichen und finanziellen Fragen wird man bestens beraten. Durch die sehr persönliche, nette und professionelle Art kann ich die Kanzlei Martin zu 100% weiterempfehlen.
Spitze! Kein Vergleich zu dem was wir sonst bei Steuerberatern so erlebt haben. André Martin ist ein Spezialist für Heilberufe. Engagiert, gut vorbereitet, zuweilen augenzwinkernd und extrem sympathisch. Steuerliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Fragen werden übersichtlich und zielführend behandelt und das zu extrem fairen Gebühren. Tip Top!
Herr Martin hat die zum Teil recht komplexen Verhandlungen bis zur endgültigen Vertragsunterzeichnung von Kauf- und Mietvertrag souverän, kompetent und mit viel Geduld geführt. Auch die Praxis meines Mannes wird seit vielen Jahren zuverlässig und zur vollen Zufriedenheit von Herrn Martin und seinem Team betreut. Ich kann Herrn Martin und sein Team uneingeschränkt weiterempfehlen und freue mich auf eine weiterhin gute und lange Zusammenarbeit.
Uneingeschränkt zu empfehlen! Die Kanzlei Martin ist unserer Zahnarztpraxis in steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Belangen seit vielen Jahren ein kompetenter und zuverlässiger Partner. Immer wieder wertvoll ist vor allem auch der fundierte Input bei allen Fragen rund um Praxisoptimierung und Innovationen.
Um den kompletten Artikel lesen zu können, abonnieren Sie gerne unseren kostenlosen Newsletter hier.
Neuigkeiten aus der Kanzlei: Verpassen Sie nicht unsere Social Media Präsenz!
Haben Sie schon von unserer Social Media Präsenz gehört? Falls nicht, können Sie hier mehr erfahren!
Sozialgericht München: Keine Fachgebietsidentität bei Sicherstellungsassistenz erforderlich
Das Sozialgericht München hat in einem Urteil vom 16.05.2023 (Aktenzeichen S 43 KA 98/22) die Frage zu entscheiden gehabt, welche Qualifikationserfordernisse für die Tätigkeit als Sicherstellungsassistent gemäß § 32 Abs. 2 Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV) erforderlich sind. Lesen Sie hier mehr dazu.
Das MoPeG kommt - was das für (zahn-)ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften bedeutet
Zum 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG in Kraft. Das betrifft auch Ärzte/Ärztinnen und Zahnärzte/Zahnärztinnen, die in Berufsausübungsgemeinschaften tätig sind. Was Sie über die Jahrhundertreform wissen sollten und wieso ältere Gesellschaftsverträge deshalb auf den Prüfstand gehören, erklären wir hier kurz und bündig.
Sozialgericht Landshut: Poolärzte üben selbständige Tätigkeit aus
Die vertretungsweise Übernahme von Bereitschafts- und Notdiensten anstelle eines anderen niedergelassenen Arztes für die Kassenärztliche Vereinigung als sog. Poolarzt führt laut einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Landshut (Urteil vom 03.03.2023; Aktenzeichen: S 1 BA 25/22) nicht zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit der Folge von Sozialversicherungspflicht.
Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023: Nachweis der Elterneigenschaft von Arbeitnehmern erforderlich
Zum 01.07.2023 soll der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht werden. Eltern von minderjährigen Kindern profitieren bei entsprechendem Nachweis der Elterneigenschaft von geringeren Beitragssätzen.
Fahrtkostenzuschuss für Mitarbeiter und das 49 €-Ticket
Viele Praxisinhaber machen von der Möglichkeit Gebrauch, ihren Mitarbeitern die monatliche Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr steuerfrei zu erstatten. Lesen Sie hier, was Arbeitgeber bei einem Wechsel ihrer Mitarbeiter zum neuen 49 €-Ticket beachten müssen.
Die Inflationsausgleichsprämie - Wissenswertes für Praxisinhaber
Die vom Gesetzgeber geschaffene Inflationsausgleichsprämie ist derzeit auch in Arzt- und Zahnarztpraxen immer wieder ein Thema. Unter welchen Voraussetzungen die Steuerbegünstigung bei der Zahlung der Prämie an Mitarbeiter gewährt wird und wie Arbeitgeber die Inflationsausgleichsprämie am güngstigsten einsetzen, erklärt der folgende Artikel.
Angestellte Zahnärzte und Umsatzbeteiligung
Die Umsatzbeteiligung als Vergütungsmodell bei angestellten Zahnärzten ist in der Praxis weit verbreitet. Dieser Artikel zeigt auf, was es dabei betriebswirtschaftlich, steuerlich und rechtlich zu beachten gibt.
Ehegatten in der Praxis: Arbeitsverhältnis ohne Arbeitspflicht?
Viele Praxisinhaber beschäftigen ihre Ehegatten in ihrer Praxis. Dabei kommt es neben einem rechtssicheren Arbeitsvertrag vor allem auf das tatsächlich gelebte Arbeitsverhältnis an, wie dieses Urteil zeigt.
Der Praxismietvertrag: auf die Form kommt es an!
Der Praxismietvertrag ist ein tragendes Element der Praxis. Rechtssichere, auf Freiberufler zugeschnittene inhaltliche Regelungen des Mietverhältnisses sind daher ein wichtiger Eckpfeiler zur Absicherung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit als Praxisinhaber. Lesen Sie hier, worauf es ankommt.
Neu seit 01.01.2023: Das Notvertretungsrecht der Ehegatten
Der Gesetzgeber hat das Betreuungsrecht umfassend neu geregelt und dabei auch ein gegenseitiges Vertretungsrecht von Ehegatten in einer Notfallsituation im Bereich der Gesundheitsvorsorge etabliert.
Lebenslange Zahnarztnummer und Abrechnung
Was für die Ärzteschaft bereits seit langem Standard ist, wird nun auch im zahnärztlichen Bereich umgesetzt. Zu Beginn des Jahres haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen alle Zahnärzte in Deutschland über ihre lebenslange Zahnarztnummer informiert.
Fördermöglichkeiten der KVB für Haus- und Fachärzte in unterversorgten Gebieten ausgeweitet
Der bereits seit längerem zu beobachtende Ärztemangel verschärft sich vor allem in ländlichen Gebieten derzeit zusehends. Um die Versorgung dort zu stärken, gibt es für Vertragsärzte zahlreiche attraktive Fördermöglichkeiten rund um Niederlassung und Praxisführung, die Mediziner kennen sollten.
Hinweise zur Beschäftigung von angestellten Ärzten und Zahnärzten
Bei Arbeitsverhältnissen mit Ärzten und Zahnärzten gibt es sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten, die Praxisinhaber und angestellte Berufsträger beachten müssen, um Nachteile zu vermeiden.
Steuerminderung durch typisch stille Beteiligung von minderjährigen Kindern an einer (Zahn-) Arztpraxis?
Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen. Nach diesem Motto werden immer wieder neue Wege gesucht und manchmal auch gefunden, Einkünfte von den Eltern, die den Spitzensteuersatz bezahlen, auf Kinder zu verlagern, die keine oder nur sehr niedrige Einkommensteuer zahlen.
Wertsicherungsklauseln bei Gewerberaummiete in Zeiten hoher Inflation
Viele Praxismietverträge enthalten Wertsicherungsklauseln, die dem Vermieter eine regelmäßige Mieterhöhung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten, abgebildet im Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes, ermöglichen. Welche Auswirkungen das auf Mieter in Zeiten hoher Inflation hat und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, zeigt dieser Artikel auf.
Exklusiv und Aktuell: PRAXISWISSEN Band 1-3
Um unsere Mandanten in besonders prägenden Situationen ihres Berufslebens noch besser unterstützen und ihnen wichtige gedankliche Impulse geben zu können, haben wir für Sie die Booklets PRAXISWISSEN Band 1-3 jeweils in einer eigenen Version für Ärzte und Zahnärzte konzipiert.
Verlustbescheinigung bei Wertpapierverlusten beantragen
Die aktuellen Krisen in der Welt sorgen für erhebliche wirtschaftliche Verwerfungen. Für Anleger, die Verluste aus Wertpapierveräußerungen (z. B. auch ETFs) realisiert haben, kann es steuerlich sinnvoll sein, bei der Bank fristgerecht bis zum 15.12.2022 eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Lesen Sie hier, in welchen Fällen diese Empfehlung gilt.
Agentur für Arbeit: Digitale Übermittlung von Bescheinigungen wird verpflichtend
Bereits bisher konnten Arbeitgeber im optionalen Datenübermittlungsverfahren Bescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit digital übermitteln. Ab dem 01.01.2023 wird dies verpflichtend.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Zum 01.01.2023 tritt eine weitere Ausbaustufe der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt stellen die Krankenkassen den Arbeitgebern die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch zur Verfügung.
Achtung Frist: Pauschalversteuerung von Geschenken an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde
Geschenke an Arbeitnehmer können in vielen Fällen steuervergünstigt gewährt werden. Besonders praxisrelevant ist dabei die Möglichkeit der pauschalen Steuerübernahme mit einem Steuersatz von 30% nach § 37 b Einkommensteuergesetz (EStG). Lesen Sie, unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch genommen werden kann.
Richtige Kassenbuchführung in der Praxis
In fast jeder Arzt- und Zahnarztpraxis wird eine Kasse geführt. Über sie werden üblicherweise kleinere Barausgaben wie beispielsweise für Porto oder Bürobedarf beglichen und Barbeträge z. B. aus individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und PZR von Patienten vereinnahmt.
Um bei einer Betriebsprüfung keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, sollten Praxisinhaber die im Artikel besprochenen Grundsätze ordnungsgemäßer Kassenbuchführung kennen und beherzigen.
Weihnachtsgeld und steuerfreie Sonderzahlungen
Viele Praxisinhaber zahlen ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeld. Das geschieht teilweise aus vertraglicher Verpflichtung heraus und teilweise freiwillig. Daneben haben Praxisinhaber derzeit die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern auch steuerfreie Sonderzahlungen zukommen zu lassen. Wie Weihnachtsgeld und steuerfreie Sonderzahlungen zueinanderstehen, klärt der Artikel.
Achtung Steuerfalle: Stempeltheorie und Gewerblichkeit
Praxisinhaber erzielen üblicherweise Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die gegenüber Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit in der Regel steuerlich privilegiert sind. Das gilt allerdings nur, soweit das Kriterium der Freiberuflichkeit bei der Einkunftserzielung gewahrt bleibt. Dieser Artikel erklärt die Begrifflichkeiten, zeigt zwei für Ärzte und Zahnärzte besonders gefährliche Problemfelder auf und erläutert die möglichen Konsequenzen der Gewerblichkeit.
Bundesarbeitsgericht: Arbeitszeiterfassung verpflichtend für alle
In einer viel beachteten Entscheidung vom 13.09.2022 (Aktenzeichen: 1ABR22/21) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine gesetzliche Pflicht von Arbeitgebern festgestellt, die von ihren Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit zu erfassen. Lesen Sie hier, wie es zu der Entscheidung kam und welche Auswirkungen sie hat.
Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kanzlei das Label "DATEV Digitale Kanzlei 2023" erhalten hat.
Das bedeutet, dass wir uns weiterhin für die Digitalisierung unserer Arbeitsprozesse und die Optimierung der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten einsetzen.
Wir sind stolz darauf ein Teil der digitalen Transformation zu sein und unseren Mandanten ein Höchstmaß an Effizienz und Servicequalität zu bieten.
Ein besonderes Dankeschön geht dabei an unser Kanzleiteam und an unsere Mandaten für die tolle Zusammenarbeit. Denn nur gemeinsam konnten wir eine solch super Leistung erzielen.
Bei Fragen zur Digitalisierung können Sie sich gerne an Ihren zuständigen Sachbearbeiter in der Kanzlei wenden.
Weitere Informationen finden Sie hier.