Wir beraten Ärzte und Zahnärzte in allen für diese Berufsgruppe relevanten Bereichen umfassend, von der Anstellung, über die Niederlassung bzw. den Praxiskauf oder Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft bis hin zur Praxisabgabe. Wir prüfen, verhandeln und gestalten Verträge wie Praxiskaufvertrag, Praxisraummietvertrag, Gemeinschaftspraxisvertrag, Praxisgemeinschaftsvertrag, MVZ-Verträge und Arbeitsverträge.
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die für Sie optimale Lösung. Dabei profitieren Sie nicht nur von unserem Spezialwissen. Sie profitieren vor allem auch davon, dass wir unternehmerisch denken und handeln. Wir stellen wir nicht nur das rechtlich Machbare, sondern auch das wirtschaftlich Sinnvolle in den Fokus.
Den Umfang unserer Leistung bestimmen Sie.
Gerne stehen wir Ihnen für ein kostenloses Kennenlerngespräch unter 0931 / 20 70 15 10 zur Verfügung.
Wir sind spezialisiert auf die Rechtsberatung von Ärzten und Zahnärzten bei der Niederlassung und bei der Gründung
und beim Kauf oder Verkauf
Wir prüfen, erstellen und verhandeln für Sie Chefarztverträge sowie Arbeitsverträge für Ärzte, Zahnärzte und Medizinische Fachangestellte. Gerne stehen wir Ihnen für alle arbeitsrechtlichen, lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen aus dem Praxisalltag zur Verfügung. Sollte es zu einer Klage kommen, vertreten wir Sie auch vor Gericht.
Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die spezifischen Anforderungen an die Erstellung von gewerblichen Mietverträgen für Praxisräume. Das gewerbliche Mietrecht unterscheidet sich zum Teil stark vom Wohnungsmietrecht. Für Sie als Unternehmer gelten viele rechtliche Schutzmechanismen nicht. Umso sorgfältiger muss darauf geachtet werden, dass der Mietvertrag von Anfang an wirksam das regelt, was die Parteien wollen. So sind z. B. die Formanforderungen an eine wirksame zeitliche Befristung sehr hoch. Werden diese aus Unkenntnis nicht eingehalten, können die Praxisräume im Zweifel kurzfristig gekündigt werden, was Ihrem Bedürfnis an Planungssicherheit regelmäßig nicht gerecht wird.
Wir bieten Ihnen Rechtsberatung und -vertretung in allen medizinrechtlichen Fragestellungen. Hierzu zählen insbesondere Fragestellungen aus dem Gesellschaftsrecht der Heilberufe, dem Vertragsarztrecht, (zahn-)ärztlichen Berufsrecht, (Zahn-)Arzthaftungsrecht, Vergütungsrecht sowie dem gesamten Recht der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Kooperationen zwischen Leistungserbringern sind in vielfältiger Form denkbar und sind gerade in der ambulanten Versorgung von zunehmender Bedeutung. Zwar ist nach wie vor die überwiegende Zahl der niedergelassenen Ärzte / Ärztinnen und Zahnärzte / Zahnärztinnen in einer Einzelpraxis tätig. Der Trend sich mit anderen Leistungserbringern insbesondere in der Form der Berufsausübungsgemeinschaft zusammen zu schließen ist aber ungebrochen.
Kooperationen bieten viele Vorteile. In wirtschaftlicher Hinsicht können räumliche, technische und personelle Ressourcen gemeinsam und damit kostengünstiger genutzt werden. In persönlicher Hinsicht ermöglicht die Kooperation unter anderem flexiblere Arbeitszeiten durch abgestimmte Sprechstundenzeiten, bessere Möglichkeiten zur Spezialisierung für einzelne Behandler, eine Aufteilung von Verwaltungstätigkeiten, einen fachlichen Austausch unter Kollegen sowie eine Erweiterung des Leistungsspektrums der Praxis.
Die Möglichkeiten der Kooperation und deren Organisation haben durch die Liberalisierung des Vertragsarztrechts und des Berufsrechts in den letzten Jahren zugenommen. Hier kommen je nach Anforderungsprofil neben der klassischen Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft) und der Praxisgemeinschaft inzwischen auch überörtliche Gestaltungsvarianten, Apparate- und Laborgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren (MVZ) in Betracht.
In sämtlichen Fragen der Kooperation beraten wir Sie umfassend. Neben den gesellschafts-, vertragsarzt- und berufsrechtlichen Aspekten berücksichtigen wir dabei immer auch die wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, um Ihr Vorhaben langfristig erfolgreich zu machen.
Auf dem Gebiet des Vertrags(zahn-)arztrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten und Mandantinnen umfassend und unterstützen sie bei der reibungslosen Umsetzung ihrer Vorhaben durch vorausschauende Planung und Begleitung.
Mit der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung gehen vielfältige Anforderungen an Praxisinhaber /Praxisinhaberinnen einher. K(Z)V und Zulassungsausschuss nehmen auf viele wichtige Bereiche des Praxisalltags und -ablaufs Einfluss. Dies gilt nicht nur für die Abrechnung, sondern auch für die anzubietenden Sprechstundenzeiten, die Eingehung von Kooperationen und die Anstellung von Kollegen sowie die Abgabe und den Erwerb von Praxen.
Durch unsere beratende Tätigkeit helfen wir, Ihre Praxis rechtlich so aufzustellen und Projekte so zu planen, dass mögliche Problemfelder minimiert und unnötige Verfahren vermieden werden.
Gerne übernehmen wir die Interessenvertretung unserer Mandanten im Verfahren, fertigen die notwendigen Stellungnahmen und nehmen an Sitzungsterminen teil. Ebenso werden wir bei Bedarf vor den Sozial- und Landessozialgerichten sowie dem Bundessozialgericht tätig.
Wir unterstützen unsere Mandanten /Mandantinnen insbesondere in folgenden Bereichen:
Zulassungsrecht
Ausschreibungsverfahren
Nachbesetzungsverfahren
Jobsharing
Zweigstellen / Filialen
Plausibilitätsprüfungsverfahren
Wirtschaftlichkeitsprüfungen / Richtgrößenprüfungen
Vorgaben des (zahn-)ärztlichen Standesrechts begleiten Ärzte / Ärztinnen und Zahnärzte / Zahnärztinnen ein Berufsleben lang.
Das beginnt mit dem Erwerb der Approbation. Darüber hinaus regeln die Berufs- und Weiterbildungsordnung nicht nur die Frage, in welchen Bereichen und unter welchen Voraussetzungen ein Leistungserbringer tätig werden darf, sondern enthalten auch Vorgaben zur (gemeinsamen) Berufsausübung und der Anstellung von Mitarbeitern.
Von besonderer Bedeutung sind hier die Vorschriften zu Werbemöglichkeiten. Gerade Ärzte / Ärztinnen und Zahnärzte / Zahnärztinnen, die in einem stark umkämpften Markt tätig sind, benötigen einen attraktiven Außenauftritt und sind darauf angewiesen, die Möglichkeiten und Grenzen des für sie geltenden Werberechts zu kennen. Wir beraten Sie gerne!
Patienten erheben zunehmend bereitwilliger Behandlungsfehlervorwürfe. Nicht jeder Vorwurf ist gerechtfertigt, doch der Weg zur Klärung kann lang sein.
Umso wichtiger ist es, die Weichen von Anfang an richtig zu stellen. Das beginnt mit der rechtzeitigen Information der Haftpflichtversicherung und einer fristgerechten und angemessenen Reaktion auf etwaige Anspruchsschreiben. Weiterhin sind regelmäßig Fragen zum Ob und Wie der Einsichtnahme des Patienten in seine Behandlungsdokumentation zu klären.
Viele Streitigkeiten lassen sich bei geschicktem Verhandeln für beide Seiten zufriedenstellend durch einen außergerichtlichen Vergleich, gegebenenfalls durch die Einschaltung außergerichtlicher Gutachterkommissionen, lösen. Wo das nicht möglich ist, benötigen Sie einen engagierten Prozessvertreter.
Wir kämpfen in jedem Stadium des Verfahrens für Ihre Interessen!
Die meisten Menschen verhalten sich korrekt und bewerten fair. Für diese sind Bewertungsplattformen geeignet und auch sinnvoll. Leider gibt es aber auch Menschen, die ihrem persönlichen Lebensfrust bei Bewertungen Luft machen. Aus der Anonymität heraus werden teilweise so vernichtende Bewertungen auf Bewertungsplattformen abgegeben, wie sie niemals von Angesicht zu Angesicht geäußert worden wären. Diese Bewertungen können erheblichen Schaden verursachen.
Wir verteidigen Sie und Ihre Praxis gegen ungerechtfertigte, beleidigende und rufschädigende Bewertungen (Schmähkritik) auf Bewertungsplattformen wie z.B. Jameda.
Gegebenfalls machen wir Schadensersatzansprüche für Sie geltend und stellen auch Strafanzeige gegen den Bewerter.
Leistung und Gegenleistung müssen bei uns in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Den Umfang unserer Leistung bestimmen Sie.
Gegenleistung:
Rechtliche Prüfungen, Beratungen, Stellungnahmen und Vertragsgestaltungen rechnen wir idR nach Zeitaufwand ab. Eine Arbeitsstunde unserer spezialisierten Rechtsanwälte wird mit 250,00 € netto berechnet. Dank unserer Spezialisierung, die uns auf ein umfangreiches Fachwissen, praxisbewährte Muster und Checklisten zurückgreifen lässt, können wir effizient arbeiten.
Für die Vertragsgestaltung kommt alternativ eine Abrechnung nach Gegenstandswert in Betracht. Unsere Vergütung liegt dann innerhalb eines Gebührenrahmens, der vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben wird. Wir besprechen mit unseren Mandanten individuell, welche Abrechnungsvariante dem konkreten Fall angemessen ist und erreichen damit eine leistungsgerechte und transparente Vergütung.
Ärzte und Zahnärzte können wir vollumfänglich beraten. Gemeinsam legen wir im persönlichen Kennenlerngespräch fest, welche Beratungsleistungen für Sie notwendig bzw. sinnvoll sind und welche Kosten dafür auf Sie zukommen. Ein Beispiel für einen typischen Beratungsablauf sehen Sie nachfolgend.