Herr Martin ist seit 2006 auf die Heilberufe-Beratung spezialisiert. Er berät Ärzte / Ärztinnen und Zahnärzte / Zahnärztinnen rechtlich, steuerlich und betriebswirtschaftlich. Das Medizinrecht ist ein Schwerpunkt der Beratung soweit es die Rechtsbeziehungen von Ärzten / Ärztinnen und Zahnärzten / Zahnärztinnen, die Zulassung und das Nachbesetzungsverfahren betrifft.
Herr Martin steht Ärzten / Ärztinnen und Zahnärzten / Zahnärztinnen (von der Anstellung über die Niederlassung bis zur Praxisabgabe) mit langjähriger Erfahrung, umfangreichem Fachwissen und persönlichem Engagement zur Seite. Er setzt sein Motto "Erfolg ist kein Zufall" durch individuelle Beratung um. Ziel der Beratung ist es, eine für den Mandanten optimale Lösung zu finden. Dabei profitieren Mandanten von seinem Wissen und unternehmerischem Denken und Handeln. Herr Martin hat nicht nur das rechtlich Machbare, sondern auch das wirtschaftlich Sinnvolle im Blick.
Herr Martin referiert für u.a. Kassenärztliche Vereinigungen und Bezirksverbände zu steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Themen.
Herr Martin ist Autor von Publikationen in Fachzeitschriften.
Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung von Ärzten / Ärztinnen und Zahnärzten / Zahnärztinnen.
Speziell berät Herr Martin Ärzte / Ärztinnen und Zahnärzte / Zahnärztinnen bei der Niederlassung und bei der Gründung
und beim Kauf oder Verkauf
„Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-How, wodurch sie eine optimale persönliche Beratung bekommen.“
Mandant will Praxis erwerben oder in Gemeinschaftspraxis einsteigen.
Praxisanalyse auf Grundlage
Prüfung bestehender Verträge wie Gesellschaftsvertrag, Mietvertrag, Arbeitsverträge.
Verhandlung Kaufpreis und anderer Vertragskonditionen.
Ziel: Optimales Ergebnis für Mandant.
Fertigung von Investitions- und Liquiditätsberechnung für Mandant und Businessplan für Bank.
Besprechung mit Bank und Prüfung der Finanzierungsangebote.
Fertigung Praxiskaufvertrag oder Anteilsveräußerungsvertrag und ggfs. Gemeinschaftspraxisvertrag, Mietvertrag und Arbeitsvertrag.
Beratung der Praxis in steuerlicher (Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Hochrechnung, Gewinnermittlung, Steuererklärung, Bescheidprüfung, Betriebsprüfung) und betriebswirtschaftlicher Hinsicht (Praxisoptimierung mit NaviMed / NaviDent).